Corona-Update

Corona-Update 26.04.2021

Wichtiger Hinweis: Informationen zur rechtlichen Lage in diesem Beitrag können ggf. veraltet sein. Bitte beachten Sie die aktuellen Anweisungen der zuständigen Behörden.

Liebe Freunde und Geschwister im Christusbund,

nun ist die „Bundes-Notbremse“ beschlossen, genauer: das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Vom 22. April 2021. Für unsere Gemeindearbeit und unsere Gottesdienste ergeben sich keine einschneidenden Veränderungen im Vergleich zu den letzten Wochen bzw. Monaten. Wir geben einen Überblick über die Regeln, soweit sie für uns relevant sind:

Bundes-Notbremse (greift ab einer stabilen Inzidenz von 100)

  • Zusammenkünfte, die der Religionsausübung (im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes) dienen, sind weiterhin erlaubt. Die Länder können aber auch für diese Bereiche Schutzmaßnahmen vorsehen. www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html#c21112
  • Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
  • Eine Ausnahmeregelung für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete kann noch erlassen werden.
  • Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich gelten nach wie vor. Begrenzung auf Zusammenkünfte von einem Haushalt mit höchstens einer weiteren Person (und deren Kinder unter 14 Jahren). Max. fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt).

Die Landesregierung schreibt weiterhin vor:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

  • Für Veranstaltungen zur Religionsausübung und Trauerfeiern/Begräbnissen gilt:
  • Die bekannten Hygieneanforderungen (§4 Coronaverordnung) sind einzuhalten, ein Hygienekonzept muss vorhanden sein (§5 Coronaverordnung).
  • Besucherdaten müssen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden.
  • Wenn eine Auslastung der räumlichen Kapazitäten erwartet werden kann, muss eine vorherige Anmeldung der Besucher erfolgt sein.
  • Veranstaltungen mit mehr als zehn Besuchern müssen mindestens zwei Tage im Voraus bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, sofern mit dieser keine generellen Absprachen getroffen wurden.
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Symptomen einer Covid-Erkrankung.

Von Seiten der Landeskirche kommen folgende Regeln, die uns nur bedingt eine Orientierung geben können:
Zum Selber-Nachlesen:
www.elk-wue.de/fileadmin/Downloads/Service/Aktualisierung_Rundschreiben_Gottesdienste_15.4.2021.pdf

Empfehlungen für Gemeinden/Gemeinschaften im Christusbund

Die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sind für uns verbindlich. Die Regeln der Kirche bieten uns eine grobe Orientierung. Deshalb empfehlen wir für Christusbund-Gemeinden und -Gemeinschaften ab 24.4. 2021:

Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100/100.000 Einwohner:

  • Abstand von 1,5 m zwischen Haushalten.
  • Medizinische Maske muss getragen werden – während des gesamten Gottesdienstes und bei „An- und Abreise“.
  • Gut lüften.
  • Vor und nach dem Gottesdienst darf es keine „Ansammlungen“ geben. (Wir achten hier auch auf unsere Außenwirkung!)
  • Wo Gottesdienste unter freiem Himmel möglich sind: umso besser!
  • Anmeldung, wenn die Kapazität an die Auslastungsgrenze kommt.
  • Die Veranstaltung muss zwei Tage im Voraus bei der örtl. Behörde angemeldet werden (wenn nicht schon geschehen z.B. bei regelmäßigen Sonntagsgottesdiensten).
  • Kein Gemeindegesang. Musikteam darf singen und proben (Abstand zwischen den Sängern mind. 2 m).
  • Wir verzichten in dieser Zeit auf die Abendmahlfeier
  • Kreise (Jugend-, Kinder-, Hauskreis, Bibelkreise) möglichst nur online.
  • Sonntagsschule/Kinderbetreuung während des Gottesdienstes:
    • Nach Möglichkeit Abstand von 1,5 m zwischen den Haushalten (Geschwister dürfen zusammensitzen).
    • Maske ab 6 Jahren.
    • Mitarbeiter tragen Masken. Außer beim Erzählen der Geschichte und beim Gebet.
  • Gremiensitzungen möglichst nur noch digital.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 300/100.000 Einwohner empfehlen wir stand heute:

  • Möglichst nur Gottesdienst mit ganz wenigen Teilnehmern zum Zweck der digitalen Übertragung.
  • Keine Kinderbetreuung während des Gottesdienstes.

Die besonderen Gegebenheiten vor Ort und die Ordnungen der kommunalen Behörden müssen von jeder Gemeinde selbst beachtet werden.

Wichtig ist, wie immer in dieser Frage: Die Verantwortlichen in der Gemeinde müssen entscheiden, wie sie die Gemeinde durch diese Corona-Krise lenken. Gleichzeitig denken wir daran, dass jedes Verhalten vor Ort im „Ernstfall“ eines Infektionsgeschehens auch Auswirkungen auf unseren ganzen Verband hat.

Seid ganz herzlich gegrüßt und dem Herrn Jesus anbefohlen.
Eure
Klaus und Matthias und der ganze Christusbund-Verbands-Vorstand.