Corona-Update

Corona-Update 25.11.2021

Wichtiger Hinweis: Informationen zur rechtlichen Lage in diesem Beitrag können ggf. veraltet sein. Bitte beachten Sie die aktuellen Anweisungen der zuständigen Behörden.

Liebe Geschwister im Christusbund,

die aktuelle Corona-Lage gibt uns Anlass zu diesem Rundschreiben. Auf das bekannte Bedauern, dass wir immer noch in dieser Lage sind, verzichten wir. Immerhin sind wir immer noch in der gleichen Lage wie sonst auch: In der Hand Gottes sind wir! Wie gut!

Wir wollen euch mit diesem Schreiben Arbeit abnehmen und sind für euch die Verordnungen durchgegangen:

Leitend ist für unsere Gemeindearbeit die Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand 23.11.2021), die nichts substanziell Neues zur Durchführung der Gottesdienste sagt. Nach wie vor gilt:

  • Abstand (mind. 1,5m)
  • Maske (wo 1,5 m nicht eingehalten werden können und immer in geschlossenen Räumen)
  • Hygienekonzept (Lüftung, Reinigung…)
  • Die Daten der GD-Besucher müssen 4 Wochen aufbewahrt werden.

Orientierung geben auch wieder die Regelungen der Württ. Landeskirche. Es ist gut und wichtig für uns zu wissen, was in den Kirchengemeinden an unseren Orten gilt. Hier gilt es auch verantwortlich und besonnen abzuwägen: Auf unsere Wirkung in der Öffentlichkeit müssen wir achtgeben, gerade wenn wir grob von den kirchlichen Regelungen abweichen. Das komplette Schreiben findet ihr hier:

https://www.elk-wue.de/fileadmin/Downloads/Service/Rundschreiben_Gottesdienste_Winter_2021-2022.pdf

Die kirchlichen Regeln zusammengefasst: Es gelten in allen Stufen die bisherigen Hygienekonzepte (Desinfektion, regelmäßige Reinigung, Kontaktnachverfolgung usw.)

  • Basisstufe:
    • Durchgehend Maske, 1,5m Abstand
    • Personen aus einem Haushalt brauchen den Abstand nicht einhalten.
    • Bei Gottesdienst, in denen für alle Besucher 2G gilt, kann der mind. Abstand unterschritten werden. Personenhöchstzahl 75% der normalen Maximalbelegung.
    • Gemeindegesang bleibt die Regel.
  • Warnstufe:
    • Durchgehend Maske, 2m Abstand
  • Alarmstufe 1:
    • Durchgehend Maske, 2m Abstand
    • Gottesdienstzeit maximal 30min.
    • Bei Gottesdienst, in denen für alle Besucher 2G gilt, kann der mind. Abstand unterschritten werden. Personenhöchstzahl 50% der normalen Maximalbelegung.
  • Alarmstufe 2:
    • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Räumen
    • Bei Gottesdienst, in denen für alle Besucher 2G gilt, kann der mind. Abstand unterschritten werden. Personenhöchstzahl 25% der normalen Maximalbelegung.
    • Alarmstufe 2 mit einer 7-Tages-Inzidenz von 800/100 000 Einwohner in einem Stadt- u. Landkreis
      • Kein Präsenz GD

Empfehlungen für Christusbund-Gemeinden und -Gemeinschaften

Stand 25.11.2021

Die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sind für uns verbindlich. Die Regeln der Kirche bieten uns eine grobe Orientierung. Deshalb empfehlen wir für Christusbund-Gemeinden und -Gemeinschaften ab 28. 11. 2021:

Empfehlungen für den Gottesdienst:

Allgemeine Empfehlungen

  • Maskenpflicht
  • Abstand zwischen Haushalten 1,5 m.

Ab Alarmstufe II

  • Auch wenn’s uns weh tut: Wir empfehlen, nur noch „innerlich“ mitzusingen, nicht mehr laut.
  • Vermehrt darauf achten, dass die Abstände auch beim Kommen und Gehen eingehalten werden.
  • Gespräche vor und nach dem GD möglichst im Freien mit genügend Abstand.
  • Wir empfehlen im Moment noch keine „2G-Gottesdienste“. Das grenzt einzelne aus.

Empfehlungen für Jugend- und Hauskreise (u. ä.):

  • Hauskreise sind, wenn sie zu Hause stattfinden, private Veranstaltungen und unterliegen den Regeln für private Zusammenkünfte. Diese sind zur Zeit:
    • In der Warnstufe: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen (plus immunisierte Personen und solche, die sich aus med. Gründen nicht impfen lassen können).
    • In der Alarmstufe I und II: Ein Haushalt plus eine Person (plus immunisierte Personen und solche, die sich aus med. Gründen nicht impfen lassen können).
  • Nach Möglichkeit kommen alle Teilnehmer aktuell getestet (Testzentrum oder Selbsttest) Schüler sind in der Regel aktuell getestet. So gehen wir verantwortlich mit der Ansteckungsgefahr für uns selbst und für die anderen Teilnehmer um.

Für die Kinder- und Jugendarbeit bitte gesonderte Info beachten.

Die besonderen Gegebenheiten vor Ort und die Ordnungen der kommunalen Behörden müssen von jeder Gemeinde selbst beachtet werden.

Wichtig ist, wie immer in dieser Frage: Die Verantwortlichen in der Gemeinde müssen entscheiden, wie sie die Gemeinde durch diese Corona-Krise lenken. Gleichzeitig denken wir daran, dass jedes Verhalten vor Ort im „Ernstfall“ eines Infektionsgeschehens auch Auswirkungen auf unseren ganzen Verband hat.

Seid ganz herzlich gegrüßt und dem Herrn Jesus anbefohlen.

Eure
Klaus und Matthias