Corona-Update

Zur Orientierung für unsere Kinder- und Jugendarbeit ab 15.03.2021

Wichtiger Hinweis: Informationen zur rechtlichen Lage in diesem Beitrag können ggf. veraltet sein. Bitte beachten Sie die aktuellen Anweisungen der zuständigen Behörden.

Seit 15.03. gibt es eine Aktualisierung der Corona-Verordnung für Kinder- und Jugendarbeit:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/

Die dort genannten Vorgaben sind relevant für unsere Kinderstunden, Jungscharen, Teenie- und Jugendkreise. Die bisherigen Regeln der allgemeinen Corona-Verordnung gelten weiterhin. Wir haben dazu eine Übersicht erstellt:

Zusammenfassung der geltenden Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit vom 15.03.2021:

§ 2 Teilnehmerzahl abhängig von 7 Tages-Inzidenz in einem Stadt- und Landkreis

(1) 3 Tage über 100
präsenzlos

(2) 5 Tage unter 100
keine Übernachtung, von Beginn an feststehende Gruppen
18 Personen draußen einschließlich Betreuer
12 Personen drinnen einschließlich Betreuer

(3) 5 Tage 50 oder drunter
ab 23.März keine Übernachtung, von Beginn an feststehende Gruppen
30 Personen draußen, einschließlich Betreuer
18 Personen drinnen,  einschließlich Betreuer

§ 3 Verweise auf die allgemeine Corona- Verordnung die ebenfalls zu beachten sind
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

  • Maskenpflicht §1i (Kinder im Alter von 6-14 Jahre müssen eine medizinische Maske tragen)
  • Maskenpflicht § 3 + §12
  • Hygieneanforderungen § 4
  • Hygienekonzept § 5
  • Datenerhebung § 6
  • Zutritts und Teilnahmeverbot § 7
  • Arbeitsschutz § 8