Update Streaming

Update zum Streaming von Gottesdiensten (21.10.)

Quelle: ejw-Praxis. Rundschreiben vom 21.10.2020

Die Landeskirche schreibt: “Wir dürfen Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass die EKD mit der VG Musikedition eine Fortsetzung der in der Zeit von Corona geltenden Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart hat.”

Das bedeutet konkret:

Einstellen bzw. Einblenden von Noten und Liedtexten im Internet

Der Pauschalvertrag zum Vervielfältigen und Kopieren von Liedern für den Gemeindegesang (in der landeskirchlichen Rechtssammlung, www.kirchenrecht-wuerttemberg.de, abgedruckt unter Nr. 814) wird bis zum 31. Dezember 2022 dahingehend erweitert, dass die Begünstigten das Recht erhalten, Lieder bzw. Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art sowie sonstigen gemeindlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen (z.B. Jungschar, Seniorennachmittag) im Internet zugänglich zu machen. Die Regelung, dass dies nur für einen Zeitraum von 72 Stunden möglich ist, entfällt.

Gemeinfreie Werke können wie bisher ohne weiteres zugänglich gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass es auch künftig nicht zulässig ist, urheberrechtlich geschützte Noten und Liedtexte zum Download bereitzustellen. Der Vertrag gilt zudem weiterhin nur für den Gemeindegesang und damit nicht für Konzerte oder Chorproben.

Nutzung des GEMA-Repertoires im Internet

Die Verwendung GEMA-geschützter Musik im Rahmen von Gottesdiensten ist über den 15. September 2020 hinaus vom Pauschalvertrag abgegolten, wenn diese bei YouTube (Live-Streaming oder Streaming-on-Demand) eingestellt werden. Bei anderen kirchlichen Veranstaltungen, wie z.B. Konzerten, ist die Sachlage unklar, da der Nutzungsumfang inzwischen hoch ist. Wir raten daher, solche Veranstaltungen allenfalls dann bei YouTube einzustellen, wenn die Voraussetzungen aus dem Pauschalvertrag (Vertrag über die Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen, in der landeskirchlichen Rechtssammlung abgedruckt unter Nr. 811) erfüllt sind, und die übliche GEMA-Meldung zu veranlassen. Die EKD ist um eine zeitnahe Klärung bemüht und wir werden Sie über die aktuelle Entwicklung gerne auf dem Laufenden halten